Hausratversicherung im direkten Vergleich
Ihr Vorteil
- günstige Deckungskonzepte
- direkter online - Vergleich
- Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-Hagel -Schutz
Was ist im Schadensfall bei der Hausratversicherung zu beachten ?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Hausratversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
- Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
- der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhanden gekommene Sachen einreichen
- abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten
Darüber hinaus hat jeder Versicherungsnehmer die Pflicht der Schadenminderung.
Es sind also entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass der Schaden nicht gößer wird,
bzw. keine weiteren Folgeschäden eintreten.
Der jeweilige Versicherer ist bei der Schadenuntersuchung zu unterstützen.
Auf Verlangen sind schriftliche Auskünfte zu erteilen und entsprechende Belege beizubringen.